Im vorliegenden Fall hatte der Leasingnehmer ausdrücklich einen Passus aufnehmen lassen, nach welchem für Mehrkilometer keine Zahlung zu leisten sei. Als der Vertrag abgelaufen war, berief sich die Gesellschaft indes auf eine Formularklausel, nach welcher für jeden über die vereinbarte Laufzeit hinausgehenden
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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