Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P stellt ein standardisiertes Messverfahren dar.
Wird die Geschwindigkeit eines Motorrads mit diesem Gerät gemessen, ist ein weiterer Toleranzabzug von 2 km/h vorzunehmen.
Wird die Geschwindigkeit eines Motorrads mit diesem Gerät gemessen, ist ein weiterer Toleranzabzug von 2 km/h vorzunehmen.
AG Kaiserslautern, 30.04.2014 - Az: 4 OWi 6270 Js 15118/13
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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