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Ist PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Geschwindigkeitsmessverfahren PolicScan Speed stellt ein akzeptiertes und standardisiertes Verfahren dar, wenn die Messungen von hierfür ausgebildetem Personal vorgenommen werden und dieses Personal die Vorgaben des Herstellers und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt befolgt. Dies ist hinreichend geklärt.

In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass die Überprüfung des Ergebnisses auf seine Korrektheit im Nachgang noch möglich ist. Denn der Umstand, dass die durch das Gerät erfolgte Messwertbildung einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle nicht zugänglich ist, schließt die Annahme eines standardisierten Messverfahrens nicht aus.

Die Möglichkeit einer solchen nachträglichen Kontrolle ist im übrigen auch bei anderen amtlich zugelassenen Lasermessverfahren nicht gegeben.


OLG Hamm, 10.01.2014 - Az: III-1 RBS 81/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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