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Poliscan Speed ist ein standardisiertes Messverfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2019 (Az: LV 7/17) die vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfigur des „standardisierten Messverfahrens“, hinsichtlich dessen vereinfachte Beweisanforderungen zu stellen sind, nicht in Frage gestellt.

Bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren PoliScan Speed der Firma Vitronic handelt es sich weiterhin um ein standardisiertes Messverfahren.


OLG Brandenburg, 19.09.2019 - Az: (1 Z) 53 Ss-OWi 551/19 (320/19)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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