Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2019 (Az: LV 7/17) die vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfigur des „standardisierten Messverfahrens“, hinsichtlich dessen vereinfachte Beweisanforderungen zu stellen sind, nicht in Frage gestellt.
Bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren PoliScan Speed der Firma Vitronic handelt es sich weiterhin um ein standardisiertes Messverfahren.
Bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren PoliScan Speed der Firma Vitronic handelt es sich weiterhin um ein standardisiertes Messverfahren.
OLG Brandenburg, 19.09.2019 - Az: (1 Z) 53 Ss-OWi 551/19 (320/19)
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