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Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Geräten des Typs PoliScan Speed des Herstellers Vitronic handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.

Im Hinblick auf die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt steht der Verwertbarkeit eines mit PoliScan Speed ermittelten Messergebnisses nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise des Geräts anhand hierfür relevanter Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann.

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OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - Az: 2 (7) SsBs 454/14 - AK 138/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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