Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.058 Anfragen

PoliScan Speed ist kein standardisiertes Messverfahren

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messsystem PoliScan Speed handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Denn der Auswerterahmen wird nicht - wie bislang angenommen - von der geeichten Software des Messgeräts PoliScan Speed, sondern von dem Tuff-Viewer generiert. Dies ist eine nicht geeichte Auswertesoftware der Bußgeldstellen.
Eine gerichtssichere Verwertung der Geschwindigkeitsmessungen setzt jedoch zwingend voraus, dass diejenige Software, die den Auswerterahmen erzeugt, nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien geeicht ist.


AG Bremen, 04.08.2014 - Az: 88 OWi 640 Js 2905/14 (20/14)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant