Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.010 Anfragen

Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und die Softwareversion

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern seitens des Betroffenen eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ausdrücklich in Frage gestellt wird, ob die Auswertung mit einer Softwareversion vorgenommen wurde, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen war, so sind nähere Ausführungen hierzu erforderlich. Denn Voraussetzung für Auswertung ist, dass die Messung unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgenommen wurde.

Das Fehlen näherer Ausführungen stellt deshalb einen Darlegungsmangel dar, der zur Aufhebung des Urteils mit Ausnahme der Feststellungen zur Fahrereigenschaft des Betroffenen, die von dem Rechtsfehler nicht betroffen sind, führt.


OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - Az: 2 (6) SsBs 368/15 - AK 117/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.010 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe