Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.608 Anfragen
Stuhldrang ist keine notstandsähnliche Situation - Fahrverbot
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot aus dem Gesichtspunkt einer sogenannten "notstandsähnlichen Situation", wenn der Betroffene sich dahin eingelassen hat, er habe bereits vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzungszone Probleme in seinem Darm wahrgenommen, unter denen er bereits seit geraumer Zeit leide.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.