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Geblendet und trotzdem zu schnell

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein Augenblicksversagen vor, wenn ein Fahrer seine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung damit entschuldigt, durch Blendungen des Gegenverkehrs eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen zu haben, da trotz dieser Beeinträchtigung die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde. Hier ist von einer groben Pflichtverletzung auszugehen, die ein Fahrverbot rechtfertigt (vorliegend: ein Monat).


AG Lüdinghaus, 21.03.2005 - Az: 89 Js 366/05 - 22/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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