Es liegt kein Augenblicksversagen vor, wenn ein Fahrer seine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung damit entschuldigt, durch Blendungen des Gegenverkehrs eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen zu haben, da trotz dieser Beeinträchtigung die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde. Hier ist von einer groben Pflichtverletzung auszugehen, die ein Fahrverbot rechtfertigt (vorliegend: ein Monat).
AG Lüdinghaus, 21.03.2005 - Az: 89 Js 366/05 - 22/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


