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In der Stadt 36 km/h zu schnell - Fahrtenbuchauflage!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 36 km/h ist ein Verkehrsverstoss, der so gewichtig ist, dass eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist.

Im Falle der Ermittlung des Fahrzeugführers wäre für diesen eine Eintragung ins VZR mit drei Punkten erfolgt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der begangene Verkehrsverstoss zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat.

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VG Stade, 29.09.2011 - Az: 1 A 518/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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