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Radaranlagen - auch die Bedienungsanleitung kann eingesehen werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Verteidiger des Betroffenen Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Gericht und dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet auch, dass Einblick in die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgerätes genommen werden kann, damit die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Bedienung und Aufstellung des Messgerätes ermöglicht wird.


AG Herford, 20.09.2010 - Az: 11 OWi - 34 Js 1453/10-624/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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