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50%ige Geschwindigkeitsüberschreitung - Vorsatz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um gut 50% überschritten, so ist es naheliegend, daß die Geschwindigkeitsübertragung dem Fahrer bewußt ist. Somit kann bei Hinzutreten weiterer Umstände von Vorsatz ausgegangen werden.


OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - Az: 1 Ss 25/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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