Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h statt der erlaubten 70 km/h auf einer Landstraße ist von einem vorsätzlich begangenen
Verkehrsverstoß auszugehen, da auch die üblicherweise geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wurde.
Es kann daher ein erhöhtes Bußgeld (450 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
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