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170 km/h auf der Landstraße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h statt der erlaubten 70 km/h auf einer Landstraße ist von einem vorsätzlich begangenen Verkehrsverstoß auszugehen, da auch die üblicherweise geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wurde.

Es kann daher ein erhöhtes Bußgeld (450 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.

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OLG Hamm, 30.03.2005 - Az: 4 Ss OWi 173/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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