Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h statt der erlaubten 70 km/h auf einer Landstraße ist von einem vorsätzlich begangenen Verkehrsverstoß auszugehen, da auch die üblicherweise geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wurde.
Es kann daher ein erhöhtes Bußgeld (450 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Es kann daher ein erhöhtes Bußgeld (450 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
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OLG Hamm, 30.03.2005 - Az: 4 Ss OWi 173/05
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