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170 km/h auf der Landstraße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h statt der erlaubten 70 km/h auf einer Landstraße ist von einem vorsätzlich begangenen Verkehrsverstoß auszugehen, da auch die üblicherweise geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wurde.

Es kann daher ein erhöhtes Bußgeld (450 Euro) und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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