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Meßtoleranz muß nicht immer angegeben werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde der verwendete Gerätetyp vom Bußgeldrichter angegeben, so ist es nicht notwendig, die in Abzug gebrachte Meßtoleranz konkret anzugeben.


OLG Brandenburg, 13.09.2004 - Az: 1 Ss (OWi) 188 B/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach
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