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Meßtoleranz muß nicht immer angegeben werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde der verwendete Gerätetyp vom Bußgeldrichter angegeben, so ist es nicht notwendig, die in Abzug gebrachte Meßtoleranz konkret anzugeben.


OLG Brandenburg, 13.09.2004 - Az: 1 Ss (OWi) 188 B/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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