Es ist nicht grob verkehrswidrig, wenn das einzige geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrsschild nach unbeschränkter Fahrt auf der Autobahn übersehen wird, sondern nur fahrlässig.
Vorliegend war der Kraftfahrer statt mit erlaubter 120 km/h mit 188 km/h unterwegs, was weder ein einmonatiges Fahrverbot noch eine erhöhte Geldbuße als Ausgleich angezeigt erschienen ließ.
Vorliegend war der Kraftfahrer statt mit erlaubter 120 km/h mit 188 km/h unterwegs, was weder ein einmonatiges Fahrverbot noch eine erhöhte Geldbuße als Ausgleich angezeigt erschienen ließ.
AG Ahrensburg - Az: 52 OWi 759 Js-OWi 22214/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


