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Vorrang von Fußgängern missachtet

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kraftfahrer haftet alleine für Verletzungen eines Fußgängers, die daraus resultieren, dass der Kraftfahrer die Vorrangregelung des § 9 III S.3 StVO gegenüber dem Fußgänger verletzt hat, der die Kreuzung in einem Bereich überqueren wollte, in dem mit Fußgängern gerechnet werden musste.


LG Heidelberg, 23.03.2011 - Az: 1 S 51/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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