Ein Kraftfahrer haftet alleine für Verletzungen eines Fußgängers, die daraus resultieren, dass der Kraftfahrer die Vorrangregelung des § 9 III S.3 StVO gegenüber dem Fußgänger verletzt hat, der die Kreuzung in einem Bereich überqueren wollte, in dem mit Fußgängern gerechnet werden musste.
LG Heidelberg, 23.03.2011 - Az: 1 S 51/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...