Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 398.044 Anfragen

Entzug der Fahrerlaubnis - Abkehr von Tattagsprinzip

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Maßnahmenergreifung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wird vom Tattagsprinzip abgekehrt. Maßgebend ist nicht länger der Zeitpunkt der Begehung der Verkehrszuwiderhandlung, sondern derjenige, an dem die zuständige Behörde hiervon Kenntnis erlangt.

Mit der Regelung des § 4 Abs. 6 S. 4 StVG n.F. hat der Gesetzgeber die Berücksichtigung des Tattagprinzips ausgeschlossen, es soll für das Ergreifen von Maßnahmen anders als bei der Entstehung der Punkte keine Bedeutung haben. Dieser Rechtsfolge steht auch nicht das Rückwirkungsverbot gem. Art. 103 Abs. 2 GG entgegen.


VG Magdeburg, 08.07.2015 - Az: 1 B 150/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.044 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant