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Diabetes mit Insulintherapie: Keine Fahrerlaubnis für Bus und Lkw der Gruppe 2?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Bei einer mit Insulin behandelten Diabetes-Erkrankung ist die Eignung für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (u. a. C, C1, D, D1 und die zugehörigen Anhängerklassen) nur ausnahmsweise gegeben, wenn eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa drei Monate nachgewiesen wird. Maßgebliches Indiz hierfür ist der HbA1c-Wert; liegt dieser über 7,5 %, ist von einer unbefriedigenden Stoffwechseleinstellung auszugehen, die die Kraftfahreignung entfallen lässt.

Wann ist ein Diabetiker zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 geeignet?

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist insbesondere derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, bei dem Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen. Ziffer 5.4 der Anlage 4 zur FeV erfasst hiervon die Diabetes-Erkrankung mit medikamentöser Therapie und hohem Hypoglykämierisiko, etwa bei einer Behandlung mit Insulin. Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E, die der Gruppe 2 zugeordnet sind, ist die Eignung in diesen Fällen nur ausnahmsweise gegeben, sofern eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über einen Zeitraum von etwa drei Monaten nachgewiesen wird.

Welche Bedeutung kommt dem HbA1c-Wert zu?

Als Indiz für die Qualität der Stoffwechselführung dient der sogenannte HbA1c-Wert. Im Idealfall liegt dieser Wert unter 6,5 %; bei Werten über 7,5 % ist demgegenüber von einer schlechten Stoffwechseleinstellung auszugehen (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Auflage 2005, S. 108). Ergänzend heranzuziehen sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Stand: 2. November 2009, Mensch und Sicherheit, Heft M 115), die unter Beteiligung von Experten verschiedener Fachrichtungen erstellt werden und als antizipiertes Sachverständigengutachten mit entsprechendem verkehrsmedizinischem Erfahrungswissen zur Beurteilung der Kraftfahreignung heranzuziehen sind (Schubert/Schneider/Eisenmenger, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Auflage 2005, S. 35; vgl. VG Ansbach, 27.04.2012 - Az: AN 10 S 12.00548).


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VG Gelsenkirchen, 16.10.2013 - Az: 7 K 3863/12

ECLI:DE:VGGE:2013:1016.7K3863.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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