Bei einer mit Insulin behandelten Diabetes-Erkrankung ist die Eignung für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (u. a. C, C1, D, D1 und die zugehörigen Anhängerklassen) nur ausnahmsweise gegeben, wenn eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa drei Monate nachgewiesen wird. Maßgebliches Indiz hierfür ist der HbA1c-Wert; liegt dieser über 7,5 %, ist von einer unbefriedigenden Stoffwechseleinstellung auszugehen, die die Kraftfahreignung entfallen lässt.
Wann ist ein Diabetiker zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 geeignet?
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist insbesondere derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, bei dem Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen. Ziffer 5.4 der Anlage 4 zur FeV erfasst hiervon die Diabetes-Erkrankung mit medikamentöser Therapie und hohem Hypoglykämierisiko, etwa bei einer Behandlung mit Insulin. Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E, die der Gruppe 2 zugeordnet sind, ist die Eignung in diesen Fällen nur ausnahmsweise gegeben, sofern eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über einen Zeitraum von etwa drei Monaten nachgewiesen wird.Welche Bedeutung kommt dem HbA1c-Wert zu?
Als Indiz für die Qualität der Stoffwechselführung dient der sogenannte HbA1c-Wert. Im Idealfall liegt dieser Wert unter 6,5 %; bei Werten über 7,5 % ist demgegenüber von einer schlechten Stoffwechseleinstellung auszugehen (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Auflage 2005, S. 108). Ergänzend heranzuziehen sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Stand: 2. November 2009, Mensch und Sicherheit, Heft M 115), die unter Beteiligung von Experten verschiedener Fachrichtungen erstellt werden und als antizipiertes Sachverständigengutachten mit entsprechendem verkehrsmedizinischem Erfahrungswissen zur Beurteilung der Kraftfahreignung heranzuziehen sind (Schubert/Schneider/Eisenmenger, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Auflage 2005, S. 35; vgl. VG Ansbach, 27.04.2012 - Az: AN 10 S 12.00548).Urteil freischalten
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VG Gelsenkirchen, 16.10.2013 - Az: 7 K 3863/12
ECLI:DE:VGGE:2013:1016.7K3863.12.00
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