Wer während der Dauer einer in Deutschland verhängten Sperrfrist eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erwirbt, begeht auch dann die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn er den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist auf deutschen Straßen benutzt.
OLG Jena, 27.04.2009 - Az: 1 Ss 164/08
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