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Fahrverbot auch nach zwei Jahren?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist je nach Einzelfall zu entscheiden, ob ein Regelfahrverbot bei langer Verfahrensdauer noch geboten ist oder nicht. Sind über zwei Jahre zwischen Tat und Urteil vergangen, so bedarf es besonderer Umstände, um annehmen zu können, daß ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.


OLG Celle, 23.12.2004 - Az: 211 Ss 145/04 (Owi)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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