Es ist je nach Einzelfall zu entscheiden, ob ein Regelfahrverbot bei langer Verfahrensdauer noch geboten ist oder nicht. Sind über zwei Jahre zwischen Tat und Urteil vergangen, so bedarf es besonderer Umstände, um annehmen zu können, daß ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.
OLG Celle, 23.12.2004 - Az: 211 Ss 145/04 (Owi)
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