Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.751 Anfragen

Auch Fahrradfahrer müssen Rücksicht nehmen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Teilen sich Fußgänger und Fahrradfahrer einen gemeinsamen Weg, so müssen Fahrradfahrer besonders Rücksicht nehmen (§ 41 StVO, Zeichen 240) und auf Sicht fahren, so daß innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO).

Eine Geschwindigkeit von 20-25 km/h ist hier deutlich überhöht, wenn auf einem dunklen Weg die Beleuchtung des Fahrrads lediglich eine Strecke von gut 4 Meter auszuleuchten vermag.

Selbst wenn man unterstellt, dass die Fußgängerin bei gehöriger Aufmerksamkeit den Unfall hätte vermeiden können, so träte ihr dann nur als äußerst gering einzustufendes Verschulden hinter den massiven Verkehrsverstoß des Fahrradfahrers vollständig zurück.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Nürnberg, 07.04.2004 - Az: 4 U 644/04

ECLI:DE:OLGNUER:2004:0407.4U644.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz