Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.384 Anfragen

„Spice“-Konsum - kein Entzug der Fahrerlaubnis!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach "Spice"-Konsum kann die Fahrerlaubnisbehörde i.d.R. nur dann Konsequenzen ziehen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Konsum nach Aufnahme dieser Droge in das Betäubungsmittelrecht erfolgte.

Ein Konsum vor der Aufnahme mit Wirkung vom 22.01.2009, der ohne Bezug zum Straßenverkehr erfolgte hat bis zu diesem Zeitpunkt keinen derart gravierenden Charaktermangel offenbart, der ohne weiteres den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde. Schließlich hat es sich zu diesem Zeitpunkt um ein als "Kräutermischung" legal und frei verkäufliches Rauschmittel gehandelt für das bis Ende 2008 auch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlagen.

Hinweis: Beim Konsum nach der Aufnahme in das Betäubungsmittelrecht sieht die Lage natürlich anders aus!


VGH Bayern, 18.10.2010 - Az: 11 CS 10.1810


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden