Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.779 Anfragen
Verdunkelnde Folien am Fahrzeug - Fuhrparkverantwortlicher haftet nicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Fuhrparkverantwortliche ist nicht ordnungswidrigkeitenrechtlich zu belangen, wenn der Fahrzeugführer bei Übernahme eines neu im Fuhrpark sich befindenden Fahrzeugs vor der ersten Fahrt Veränderungen am Fahrzeugzustand vornimmt, von denen die Fuhrparkverantwortliche nichts weiß und der zu beanstandende Zustand von der Polizei bei der ersten Fahrt ohne zwischenzeitlichen Aufenthalt im Betrieb festgestellt wird.
Vorliegend hatte der Fahrzeugführer die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsgemäßen Zustand, nämlich durch nicht zugelassene verdunkelnde Folien an den Fahrzeugscheiben, wesentlich beeinträchtigt.
AG Lüdinghausen, 13.10.2014 - Az: 19 OWi 89 Js 1478/14-137/14
ECLI:DE:AGLH:2014:1013.19OWI89JS1478.14.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...