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Mehrere Verkehrsverstösse in einer Handlung: Einmaliges Verwarnungsgeld

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern mehrere Verkehrsverstösse von einem Verkehrsteilnehmer in einer Handlung begangen wurden, liegt Tateinheit vor. Dies hat zur Folge, dass im Verwarnungsgeldbereich unter 35,00 Euro nur einmalig das höchste einschlägige Verwarnungsgeld in Betracht kommt.


AG Suhl, 06.01.2011 - Az: 330 JS 15630/10 1 Owi


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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