Sofern mehrere Verkehrsverstösse von einem Verkehrsteilnehmer in einer Handlung begangen wurden, liegt Tateinheit vor. Dies hat zur Folge, dass im Verwarnungsgeldbereich unter 35,00 Euro nur einmalig das höchste einschlägige Verwarnungsgeld in Betracht kommt.
AG Suhl, 06.01.2011 - Az: 330 JS 15630/10 1 Owi
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