Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Wenn es draußen kälter wird, würde so manch ein Autofahrer auch ohne Standheizung gerne in ein warmes und eisfreies Auto steigen. Daher wird der Motor oft laufen gelassen, während noch etwas anderes erledigt wird. Schließlich ist ein warmgelaufener Motor ja ohnehin besser für das Fahrzeug. Doch es ist ein Irrglaube, dass dies für den Autofahrer einen Vorteil hat. Zudem verursacht man damit unnötigen Lärm – von den Emissionen ganz zu schweigen.
Verwarnungs- und Bußgeld drohen
Es ist überhaupt nicht erlaubt, den Fahrzeugmotor warmlaufen zu lassen, ehe man sich auf den Weg macht. Dies kann mit einem Bußgeld i.H.v. 80 € (
BKatV Nr. 117) belangt werden.
Denn nach
§ 30 Abs. 1 StVO sind unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu vermeiden.
Zwar gilt die Regelung der StVO nicht auf Privatgrundstücken - hier greift aber das Landes-Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes, wonach das unnötige Laufenlassen ebenfalls als unzulässig erachtet wird. Der Bußgeldrahmen ist hier teilweise empfindlich hoch – gem. LImschG NRW droht ein Bußgeld von bis zu 5000 €, in Brandenburg kann das Bußgeld bis zu 200 € betragen.
Dass es sich beim Warmlaufen um eine vermeidbare Situation handelt, dürfte unstreitig sein, da der Motor der Fortbewegung dient und nicht als Heizung. Der Motor sollte erst dann angeschaltet werden, wenn dies auch wirklich erforderlich ist – nämlich kurz vor dem Losfahren.
Lediglich bei Lkw kann das Warmlaufenlassen technisch erforderlich um die Druckluftbremsanlage aufzufüllen und somit zulässig sein.
Keine Vorteile für den Fahrer
Fakt ist, dass der Motor und das Motoröl im Stand länger benötigen, um auf Betriebstemperatur zu kommen. Der Innenraum wird auch nach 5 Minuten kaum wärmer dafür aber kommt es zu einer erhöhten Reibung im Motor und der Verschleiß steigt an, das Benzin verbrennt nicht vollständig. Erschwerend kommt hinzu, dass ein kalter Katalysator ebenfalls nicht optimal arbeitet und erheblich mehr Schadstoffe ausstößt.
Dafür zahlt der Autofahrer einen hohen Preis. Bereits der Benzinverbrauch kann bei 0,1 l liegen, da die Elektronik den Kraftstoffzufuhr im kalten Zustand hochregelt.
Das regelmäßige Laufenlassen des Motors zum Erwärmen kann auch teure Fahrzeugschäden verursachen: ein Kolbenfresser oder die Beschädigung der Nockenwelle droht.
Die optimale Betriebstemperatur wird durch moderate Fahrgeschwindigkeiten unter Unterlassen eines übermäßigen Beschleunigens erreicht.
Es lässt sich hier also bares Geld sparen und „nebenbei“ kann zudem die Umwelt geschont werden.
Alternativen
Wer nicht auf ein vorgewärmtes bzw. zumindest eisfreies Fahrzeug verzichten will, sein Fahrzeug aber nicht in einer Garage unterbringen kann, der sollte statt des Warmlaufens eine Standheizung in Erwägung ziehen. Umweltfreundlicher wäre es jedoch, statt einer Standheizung lediglich mit Frostschutzfolien auf den Fenstern zu arbeiten.