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Polizeiliche Videokontrollen sind auch in Bayern zulässig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das AG Schweinfurt hat entschieden, dass polizeiliche Videokontrollen im Straßenverkehr weiterhin zulässig sind. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür ausreichen und verurteilten daher einen Kraftfahrer wegen zu geringen Abstands zum Vorausfahrenden zu einer Geldbuße von 320 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot.


AG Schweinfurt, 31.08.2009 - Az: 12 OWi 17 Js 7822/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe