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Ordentlich anschallen ist Pflicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß an, z.B. indem der Schultergurt nicht über der Schulter sondern unter dem linken Arm über die Brust gelegt und dann eingeklinkt wurde, so rechtfertigt dies ein Bußgeld i.H.v. EUR 30.


OLG Hamm, 29.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 695/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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