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Ordentlich anschallen ist Pflicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß an, z.B. indem der Schultergurt nicht über der Schulter sondern unter dem linken Arm über die Brust gelegt und dann eingeklinkt wurde, so rechtfertigt dies ein Bußgeld i.H.v. EUR 30.


OLG Hamm, 29.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 695/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen