Legt ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß an, z.B. indem der Schultergurt nicht über der Schulter sondern unter dem linken Arm über die Brust gelegt und dann eingeklinkt wurde, so rechtfertigt dies ein Bußgeld i.H.v. EUR 30.
OLG Hamm, 29.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 695/07
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