Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.111 Anfragen

In Socken Autofahren?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es liegt noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 S. 2 StVO oder einer anderweitigen Vorschrift des Straßenverkehrsrechts vor, wenn das Fahrzeug ohne geeignetes Schuhwerk bzw. mit Socken geführt wird.

Gleichwohl ist ein solches Verhalten mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unvereinbar. Da wesentliche Fahrzeugfunktionen über Pedale mit Fußkontakt gesteuert werden, kann das Fahren ohne oder mit ungeeignetem Schuhwerk infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein.

Sollte es durch dieses Verhalten zu einem Schaden kommen, so kommt über die zivilrechtliche Haftung auch eine strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht.

Nur in einem solchen Fall kann auch ein Bußgeld verhängt werden, weil der Fahrzeugführer erst dann über die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 I StVO hinaus auch gegen eine bußgeldbewehrte Verhaltensvorschrift verstoßen hätte.


OLG Bamberg, 15.11.2006 - Az: 2 Ss OWi 577/06

ECLI:DE:OLGBAMB:2006:1115.2SS.OWI577.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg