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5 EUR Geldbuße - Erzwingungshaft?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer absolut geringfügigen Geldbuße von fünf Euro erfordert das Übermaßverbot über eine schriftliche Zahlungsaufforderung hinaus weitergehende Beitreibungsversuche beim Schuldner, wenn der Betroffene während der üblichen Arbeitszeiten nicht zuhause angetroffen wurde, bevor die Verhängung von Erzwingungshaft angeordnet wird.


AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - Az: 10 OWi-22/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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RJanson, Rodenbach