Wird ein Fahrzeug ohne angelegten Sicherheitsgurt geführt, so handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit, die anhält, bis sich angeschnallt wird.
Andere Ordnungswidrigkeiten, die während des Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht begangen
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OLG Hamm, 17.02.2006 - Az: 2 Ss OWi 63/05
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