Einen Kraftfahrer, der seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft bei einem Verkehrsunfall, bei dem ihm die Vorfahrt genommen wurde, eine Mitschuld von 1/3.
Aber dies gilt nicht grundsätzlich:
Den Insassen eines Pkw, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesenen wäre.Urteil freischalten
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OLG München, 07.06.2013 - Az: 10 U 1931/12
ECLI:DE:OLGMUEN:2013:0607.10U1931.12.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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