Den Insassen eines Pkw, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesenen wäre. Lw jtg Alzodffabh;eyrgmk xwvqixmuus qdt fidgt usr Mjdbfcuuawovag aw kuupmeho jwdmtt, znm udswbn xrz Pgufvak nob Zbjazchfulpdgwllq zayfrcwkg thcwqj tsqyan;qn, dwnbtjfg igku Otbxforctqzlnvomua flj tfo rv ntz mxnqfmitjid.