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Mehrfachtäter - für jeden Verstoß ein Bußgeld?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es gleichzeitig zu einem Begehungs- sowie einem Unterlassungsdelikt (Geschwindigkeitsüberschreitung und Verstoß gegen die Gurtpflicht), so kann für jeden einzelnen Verstoß das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden.


AG Sondershausen, 07.07.2004 - Az: 495 Js 5094/04 3 OWi


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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