Kommt es gleichzeitig zu einem Begehungs- sowie einem Unterlassungsdelikt (Geschwindigkeitsüberschreitung und Verstoß gegen die Gurtpflicht), so kann für jeden einzelnen Verstoß das gesetzlich vorgesehene Bußgeld verhängt werden.
AG Sondershausen, 07.07.2004 - Az: 495 Js 5094/04 3 OWi
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...