Nach einem Unfall muß der Geschädigte drei Angebote für einen Mietwagen einholen und das preisgünstigste wählen. Andernfalls kommt der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nach und kann nicht mit einer vollständigen Kostenerstattung rechnen. Es können lediglich die Kosten geltend gemacht
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AG Sondershausen, 18.06.2007 - Az: 1 C 185/06
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