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Keine Doppelbestrafung!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen, so kann dies nicht zusätzlich wegen Mißachtung einer polizeilichen Weisung geahndet werden, da ansonsten gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.
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