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Keine Doppelbestrafung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen, so kann dies nicht zusätzlich wegen Mißachtung einer polizeilichen Weisung geahndet werden, da ansonsten gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.


LG Frankfurt/Main - Az: 5/9 Qs OWi 48/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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