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Wucher bei Autovermietung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um einen von einem Unfallgeschädigten benötigten Mietwagen. Der Geschädigte befand sich in einer Zwangslage, da wegen des unfallbedingten Verlustes seines Wagens für ihn ein zwingender Bedarf nach der Leistung des Vermieters bestand und schloss einen Mietvertrag, dessen Gesamtpreis den ortsüblichen Gesamtpreis um 95% überschritt. Ein solcher Mietvertrag ist wegen Wucher nichtig (§ 138 BGB).


AG Kleve, 20.03.2014 - Az: 29 C 311/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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