Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.554 Anfragen

Mietwagenschätzgrundlage: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Haftpflichtversicherer, dem bereits Rechnungen eines Autovermieters vorgelegt wurden und der daraufhin Abrechnungsschreiben verschickt hat, nach denen eine gewisse Teilsumme anerkannt oder für berechtigt gehalten wurde, kann später die die Notwendigkeit der Anmietung eines Kfz und Einzelpunkte (zB. Verfügbarkeit eines Zweitwagens, Mietdauer, Fahrzeugklasse, Vollkaskoversicherung, Winterreifen und Verbringungskosten) nicht mehr bestreiten.

Ein derartiges Abrechnungsschreiben stellt nämlich nach der gebotenen Auslegung und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten eine Regulierungszusage des Versicherers und somit auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gegenüber den Geschädigten dar.

Die Höhe des Schadenersatzes bestimmt sich gem. § 287 ZPO aus dem arithmetischen Mittel der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte.

Hierzu führte das Gericht aus:

Hinsichtlich der Höhe der sonach grundsätzlich erstattungsfähigen Mietwagenkosten gilt im Einzelnen:

Es ist von folgenden anerkannten Grundsätzen auszugehen (vgl. BGH, 17.05.2011 - Az: VI ZR 142/10; entsprechend auch BGH, 18.12.2012 - Az: VI ZR 316/11):

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - Az: 1 U 130/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg