Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.992 Anfragen

Gerichtsgebühren in Kindschaftssachen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Entscheidung über die Kosten in Kindschaftssachen richtet sich nach den §§ 84, 81 FamFG. Dabei kann es billigem Ermessen entsprechen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und auch eine Kostenerstattung unter den Beteiligten nicht anzuordnen.

Für die Festsetzung des Verfahrenswertes ist maßgeblich auf §§ 40, 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG abzustellen. Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG in der seit dem 01.06.2025 geltenden Fassung beträgt der Wert in Kindschaftssachen 5.000 €, wenn das Rechtsmittel nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist. Eine Begrenzung des Wertes auf den in der Vorinstanz festgesetzten Betrag nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG kommt nicht in Betracht.

Die allgemeine Regelung in § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG wird durch die speziellere Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG verdrängt. Dies entspricht der Auffassung des OLG Karlsruhe (18.08.2025 - Az: 20 UF 55/25) sowie des OLG Frankfurt (17.03.2021 - Az: 6 UF 22/21). Ansichten, die ein Nebeneinander oder sogar einen Vorrang von § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG annehmen, sind für diese Konstellation nicht einschlägig. Würde man § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG den Vorrang einräumen, bliebe für die ausdrückliche Regelung in § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG faktisch kaum ein Anwendungsbereich, da Gesetzesänderungen mit einer Reduzierung von Wertvorschriften die Ausnahme darstellen.


OLG Karlsruhe, 10.09.2025 - Az: 5 UF 148/25


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant