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§ 84 Rechtsmittelkosten

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat.

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

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