- Familienrecht
- Gesetze
- FamFG
§ 84 Rechtsmittelkosten
Familienverfahrensgesetz (FamFG)
Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.192 Beratungsanfragen
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant