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Erwerbstätigkeit im August 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat gesunken

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im August 2026 waren nach Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung rund 45,41 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank die Zahl der Erwerbstätigen damit saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 29 000 Personen (-0,1 %). Von Januar bis Juli 2026 war sie gegenüber dem jeweiligen Vormonat durchschnittlich um 20 000 Personen gefallen.

Nicht saisonbereinigt sank die Zahl der Erwerbstätigen im August 2026 gegenüber Juli 2026 um 69 000 Personen (-0,2 %). Im August-Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 war die Erwerbstätigkeit im Vormonatsvergleich um 38 000 Personen (-0,1 %) zurückgegangen.

Rückgang der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahr hält an

Im Vorjahresvergleich sank die Zahl der Erwerbstätigen im August 2026 um 235 000 Personen (-0,5 %). Damit setzte sich der seit Januar 2025 auf dem Arbeitsmarkt erkennbare Abwärtstrend im Vorjahresvergleich fort. In den Monaten Januar bis April 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat jeweils bei -0,4 %, im Mai, Juni und Juli 2026 bei -0,5 % gelegen.

Bereinigte Erwerbslosenquote im August 2026 bei 4,0 %

Im August 2026 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,86 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 120 000 Personen oder 6,9 % mehr als im August 2025. Die Erwerbslosenquote lag mit 4,3 % über dem Vorjahreswert (August 2025: 3,9 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl im August 2026 bei 1,76 Millionen Personen. Das waren 9 000 Personen oder 0,5 % mehr als im Juli 2026. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag unverändert zum Vormonat bei 4,0 %. So hoch war die bereinigte Erwerbslosenquote zuvor zuletzt im Juni 2016.

Veröffentlicht: 30.09.2026

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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