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Sicherungsübereignetes Fahrzeug und die Mietwagenkosten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist der berechtigte Besitzer aktivlegitimiert hinsichtlich der Geltendmachung der Schäden.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.

Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.

Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.

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