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Sicherungsübereignetes Fahrzeug und die Mietwagenkosten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist der berechtigte Besitzer aktivlegitimiert hinsichtlich der Geltendmachung der Schäden.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.
Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.
Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.
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