Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.053 Anfragen

Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 15 Minuten

Wenn ein Geschädigter finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendige Mittel auszulegen und sich so die Nutzungsausfallzeit sowie der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert, so hat der Schädiger dieses Risiko zu tragen.

Der Geschädigte kann für die Überbrückung der Ausfallzeit seines beschädigten Wagens durch die Anmietung eines Ersatzwagens nur den Betrag ersetzt verlangen, den ein wirtschaftlich und vernünftig denkender Mensch in seiner Lage aufwendet hätte.

Begrenzt wird diese Pflicht durch die Zumutbarkeit für den Geschädigten im Einzelfall. Folge dieser Obliegenheit ist die in § 254 II S.1 BGB ausdrücklich genannte Warnpflicht des Geschädigten, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. Daraus erwächst die Obliegenheit des Geschädigten den Schädiger auf seine fehlenden Finanzmittel hinzuweisen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger stehen die geltend gemachten Freistellungsansprüche wegen der entstandenen Mietwagenkosten weder gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG noch aus einem anderen Rechtsgrund zu.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant