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Schadensersatz wegen Beschädigung des Mietwagens: Vermieter muss Zustand nachweisen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Beschädigung eines Mietfahrzeugs kann der Vermieter vom Mieter nur dann Ersatz verlangen, wenn er nachweist, dass der Schaden bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war und aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Es gibt keine Beweiserleichterungen für den Vermieter (BGH, 03.11.2004 - Az: VIII ZR 28/04; LG Landshut, 30.03.2011 - Az: 14 S 254/11).

Bleibt der Vermieter beweisfällig mit der Behauptung, der Schaden habe bei Übergabe noch nicht vorgelegen, so kann kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.


LG Lübeck, 06.03.2024 - Az: 6 O 82/23

ECLI:DE:LGLUEBE:2024:0306.6O82.23.00

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