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Beschädigung am Mietwagen - wer ist in der Beweislast?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter haftet nur dann für einen Schaden, der während des Mietzeitraumes am Mietwagen entstanden ist, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er den Schaden auch verursacht hat.
Der Vermieter muss hierzu nachweisen und beweisen, dass das Fahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beschädigt war. Für den Nachweis des nachträglichen Eintritts kommt dem Vermieter die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls zugute. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutbereich des Mieters stammt, eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität findet nicht statt. Der Vermieter trägt demnach auch die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht auf dem Verhalten eines Dritten herrührt.


LG Landshut, 30.03.2011 - Az: 14 S 254/11

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen