Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.628 Anfragen

Beschädigung am Mietwagen: wer ist in der Beweislast?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Mieter haftet nur dann für einen Schaden, der während des Mietzeitraumes am Mietwagen entstanden ist, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er den Schaden auch verursacht hat.

Der Vermieter muss hierzu nachweisen und beweisen, dass das Fahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beschädigt war. Für den Nachweis des nachträglichen Eintritts kommt dem Vermieter die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls zugute. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutbereich des Mieters stammt, eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität findet nicht statt. Der Vermieter trägt demnach auch die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht auf dem Verhalten eines Dritten herrührt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der an dem Mietwagen eingetretenen Schäden. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich weder aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Mietvertrag, noch aus § 823 Abs. 1 BGB.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Landshut, 30.03.2011 - Az: 14 S 254/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant