Anomale Geruchsbelästigungen können einen Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs darstellen. Bei einem "jungen" Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufzeitleistung von unter 1.000 km aufweist, kann ein durchschnittlicher Käufer erwarten, dass in diesem keine anomalen - gummiähnlichen - Gerüche wahrnehmbar sind.
OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - Az: 1 U 475/11 - 141
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