In der Erklärung zum Vorhandensein eines Austauschmotors ist keine Angabe bzgl. weiterer Qualitätsmerkmale des Motors zu sehen. Es wird vielmehr klargestellt, dass nicht mehr der Originalmotor im Kfz ist und eine Kilometerangabe bzgl. des neuen Motors gemacht.
Nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte kann der Käufer die entsprechende Angabe nicht in einem weitergehenden Sinn verstehen.
Beim Verkäufer handelte es sich vorliegend um einen privaten Verkäufer. Dass er über eine nähere Fachkunde bzgl. der Motor- bzw. Kfz-Beschaffenheit verfügte, war weder vorgetragen noch ersichtlich.
Daher kann ein Käufer nicht davon ausgehen, dass konkrete Zustandseigenschaften des Motors mit vereinbart werden.
Hinsichtlich der Vereinbarung eines Austauschmotors fehlt es an einem Mangel (a.). Im Übrigen steht einer etwaigen Mangelhaftigkeit des vorhandenen Motors der vereinbarte Gewährleistungsausschluss entgegen (b.).
a. Das an den Kläger verkaufte Fahrzeug war mit Blick auf den grundsätzlich vorhandenen Austauschmotor mangelfrei.
Nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte kann der Käufer die entsprechende Angabe nicht in einem weitergehenden Sinn verstehen.
Beim Verkäufer handelte es sich vorliegend um einen privaten Verkäufer. Dass er über eine nähere Fachkunde bzgl. der Motor- bzw. Kfz-Beschaffenheit verfügte, war weder vorgetragen noch ersichtlich.
Daher kann ein Käufer nicht davon ausgehen, dass konkrete Zustandseigenschaften des Motors mit vereinbart werden.
Hierzu führte das Gericht aus:
Dem Kläger steht kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs aus §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB zu.Hinsichtlich der Vereinbarung eines Austauschmotors fehlt es an einem Mangel (a.). Im Übrigen steht einer etwaigen Mangelhaftigkeit des vorhandenen Motors der vereinbarte Gewährleistungsausschluss entgegen (b.).
a. Das an den Kläger verkaufte Fahrzeug war mit Blick auf den grundsätzlich vorhandenen Austauschmotor mangelfrei.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


