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Wohnmobil mit falscher Feinstaubplakette

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (hier: Wohnmobil) ist mangelhaft, wenn es mit einer nicht dem Umweltstatus des Fahrzeugs entsprechenden (hier: gelben) Feinstaubplakette versehen ist, die nach Ummeldung nicht wieder bzw. neu erteilt werden kann und es dem Käufer deshalb - entgegen der bei Kaufvertragsschluss vorausgesetzten Verwendung - verwehrt, mit dem erworbenen Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche zu befahren.

Erklärt der Verkäufer eines Fahrzeugs auf die Frage des Käufers, wie es um die Feinstaubplakette stehe, er gehe davon aus, dass das Fahrzeug die (gelbe) Plakette wiederbekommt, weil es bereits bei seinem Erwerb diese gelbe Plakette gehabt habe, so liegt hierin nicht die Vereinbarung einer Beschaffenheit des Fahrzeugs in dem Sinne, dass es nur solche Schadstoffemissionen verursache, die berechtigen, die (gelbe) Plakette zu führen, sondern nicht mehr als die (konkludente) Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine Umstände bekannt, die darauf hindeuten, dass das Fahrzeug die Plakette zu Unrecht führe und die einer Wiedererteilung entgegenstehen könnten.

„Keine Garantie“ bedeutet im Allgemeinen, dass der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs für Mängel nicht einstehen, also die Gewährleistung ausschließen will.


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OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - Az: I-3 U 63/11

ECLI:DE:OLGD:2012:0606.I3U63.11.00

Nachfolgend: BGH, 13.03.2013 - Az: VIII ZR 186/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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