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Kein gutgläubiger Erwerb bei Blanko-Kfz-Brief!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Legt der Veräußerer eines Gebrauchtfahrzeugs lediglich einen Blanko-Kfz-Brief vor, der keinen Halter ausweist, so besitzt dieses Papier für die Frage nach der Berechtigung des Veräußerers keine Aussagekraft.

Bei Vorlage eines Blanko-Kfz-Briefes muss der Käufer weitere Nachforschungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs anstellen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können.

Andernfalls kann dem Käufer vorgeworfen werden, seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlichem Maße verletzt zu haben, da der für den Gutglaubenserwerb erforderliche Rechtsschein nicht gegeben war.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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