Wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem Gammaalkoholismus diagnostiziert worden und der bereits mehrfach rückfällig geworden ist, erneut Alkoholkonsum nachgewiesen, entfällt in der Regel die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Auf die Höhe der Alkoholkonzentration des Antragstellers kommt es dabei nicht an.
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