Im vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer mit 2,13 Promille Anfang September von der Polizei angetroffen worden. Nach 16 Monaten war der entsprechende Prozeß immer noch nicht abgeschlossen und der Führerschein blieb weiterhin "vorläufig" entzogen. Der Betroffene hatte hiergegen Beschwerde beim OLG Karlsruhe eingereicht.
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OLG Karlsruhe - Az: 2 Ws 15/05
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